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Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation

Mit einem neuen Referentenentwurf will Bundesgesundheitsminister Spahn die digitale Versorgung verbessern. Dabei geht es um Anwendungen wie digitale Tagebücher für Diabetiker oder Apps für Menschen mit Bluthochdruck. Außerdem sollen sich Daten der Patienten in absehbarer Zeit in einer elektronischen Patientenakte speichern lassen. Und auch die Videosprechstunde soll Alltag werden.

Die wichtigsten Inhalte des Digitale-Versorgung-Gesetzes:

Patienten sollen einen Anspruch darauf haben, dass Ärzte – auch in Krankenhäusern – ihre Arztdaten in die elektronischen Patientenakte eingeben. In der Detailbegründung des Referentenentwurfs heißt es, dass die Krankenhäuser dafür einen Zuschlag je voll- und teilstationärem Fallentstehen erhalten sollen. Bislang sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, spätestens ab 2021 ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anzubieten. Darin sollen zudem auch Impfausweis, Mutterpass, das U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft gespeichert werden können.

Krankenhäuser sollen bis März 2021 dazu verpflichtet werden, sich an die Telematik-Infrastruktur anschließen zu lassen. Reha-Kliniken sollen die Möglichkeit dazu bekommen. Die Ausstattungs- und Betriebskosten für die freiwillige Anbindung werden erstattet.

Ärzte sollen ihren Patienten künftig geprüfte digitale Gesundheitsanwendungen verschreiben können. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen neue Anwendungen demnach zunächst ein Jahr lang vorläufig erstatten. In dieser Zeit muss der Hersteller den Nutzen nachweisen und anschließend mit dem GKV-Spitzenverband den Preis verhandeln.

Das Angebot von Videosprechstunden soll zudem erleichtert werden. Telekonsile unter anderem sektorenübergreifend ermöglicht und extrabudgetär vergütet werden.

Das Bundesgesundheitsministerium plant zudem eine elektronische Heil- und Hilfsmittelverordnung. In Pilotprojekten soll getestet werden, wie diese digital gespeichert und elektronisch an den Therapeuten übermittelt werden können. Der Versand von Arztbriefen per Fax soll zudem deutlich schlechter bezahlt werden. Damit soll der elektronische Arztbrief attraktiver werden.

Das BMG plant zudem, den Innovationsfonds bis 2024 zu verlängern und mit 200 Millionen Euro fortzuführen. Erfolgreiche Ansätze sollen schneller in die Versorgung kommen, heißt es.

Den kompletten Artikel „Lob für Spahns Digitalisierungsgesetz“, 16.05.19  finden bei Bibliomed Manager 

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