Neuregelungen in Gesundheit und Pflege

Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) hat in den vergangenen 20 Mona­ten 20 Gesetze auf den Weg gebracht, die ab Januar ihre Wirkung entfalten. Än­de­rungen gibt es in ganz unterschiedlichen Bereichen – das geht von Apps, die Ärzte verordnen können über Masernimpfung bis hin zum Terminservicegesetz. Ein Überblick.„Der Besuch beim Arzt, das Krankenhaus um die Ecke, Angehörige in der Pflege – Ge­sund­heit geht alle an. Deswegen muss der Staat in diesem lebenswichtigen Bereich funktionieren“, sagte Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) zum Jahreswechsel.Mit der Telefonnummer 116117 hätten Versicherte ab Januar für Termine und in Notfällen rund um die Uhr eine Anlaufstelle. Krankenhäuser erhielten das Geld, um zusätzliche Pfle­gekräfte einzustellen. Und Ärzte könnten sinnvolle Apps auf Rezept verschreiben. „Jede Reform hilft, unser Gesundheitssystem fit zu machen für die 20er-Jahre“, so Spahn.

Apps auf Rezept und Digitales
Ärzte können künftig digitale Anwendungen, beispielsweise Tagebücher für Diabetiker oder Apps für Menschen mit Bluthochdruck verschreiben. Damit Patienten diese schnell nutzen können, wurde mit dem „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (DVG) für die Hersteller ein neuer, zügiger Weg in die Erstattung geschaffen.

Terminservicestelle
Damit Patienten schneller Arzttermine bekommen, sind die Terminservicestellen täglich an sieben Tagen in der Woche 24 Stunden bundesweit einheitlich über die Telefon­num­mer 116117 erreichbar. Zusätzlich soll es möglich sein, Termine online zu vereinbaren.

Pflegepersonalkosten
Um die Pflege im Krankenhaus zu verbessern, sollen die Personalkosten für die Pflege am Bett jedes einzelnen Krankenhauses ermittelt werden und sind von den Kostenträgern zu finan­zie­ren. Krankenhäuser und Kostenträger vor Ort vereinbaren die Pflegepersonalaus­statt­ung auf bettenführenden Stationen als krankenhausindividuelle Kostenerstattung (Pfle­ge­budgets). Die Fallpauschalen werden um diese Pflegepersonalkosten bereinigt. Die Regelungen sind Teil des „Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals“.

Pflegeberufeausbildung und Pflegekosten
Um die Ausbildungen in der Kranken-, Alten und Kinderpflege an die fachlich gestiegenen Anforderungen an die Versorgung in der Pflege anzupassen und den Beruf attraktiver zu machen, startet eine neue moderne Ausbildung.

Kinderärzte, Hebammen und Notfallsanitäter
Hebammen werden in Zukunft in einer Hochschulausbildung mit hohem Praxis­anteil ausgebildet. Das duale Studium wird mit einer staatlichen Prüfung und einem Bachelor abgeschlossen. Das Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung sieht eine Vergütung der Studierenden während der gesamten Dauer des Studiums vor.

Masernimpfpflicht
Zum besseren Schutz vor Masern hat der Bundestag ein Gesetz für eine Impfpflicht be­schlossen. Es soll zum 1. März 2020 in Kraft treten. Eltern müssen dann vor der Aufnah­me ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen, dass diese geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder in die Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Bei Verstößen drohen bis zu 2.500 Euro Bußgeld. Die Impfpflicht gilt auch für Personal in medizinischen Einrichtungen.

MDK, Implantate, G-BA, Hepatitis-C
Die Medizinischen Dienste, die im Auftrag der Krankenkassen tätig werden, werden alle zu eigenständigen Körperschaften des öffentlichen Rechts. Auch das regelt das „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“ (MDK-Reformgesetz). Damit sollen die Medizi­ni­schen Dienste organisatorisch von den Krankenkassen gelöst werden. Ziel ist es, da­durch ihre Unabhängigkeit zu gewährleisten.

Apotheken
Der Not- und Nachtdienst in den Apotheken wird ab 2020 besser vergütet. Der Festzu­schlag steigt nach der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung pro abgegebenem verschreibungspflichtigem Arzneimittel von 16 auf 21 Cent.

Betriebsrenten
Pflichtversicherte Betriebsrentner werden ab Januar bei den Krankenkassenbeiträgen entlastet. Betriebsrenten bis 159 Euro im Monat bleiben frei von Krankenkassenbeiträ­gen. Erst bei Überschreiten des Freibetrags sind künftig Beiträge zu zahlen.

Früherkennung und Zahnersatz
Ebenfalls ausgebaut wird im neuen Jahr das Leistungsangebot der Krankenkassen. Ab 1. Januar 2020 haben alle Frauen ab 20 Jahren einen Anspruch auf neue Leistungen zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom). Zudem steigen im Herbst nächsten Jahres die Festzuschüsse zum Zahnersatz von derzeit 50 Prozent auf 60 Prozent der Kosten.

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