Ich begrüße die Entscheidung des Bundestages, der heute grünes Licht zum Krankenhauszukunftsgesetzes #KHZG gegeben hat: 3 Milliarden Euro stehen bereit – für mehr Notfallkapazitäten, IT-Sicherheit & konkrete Digitalisierungsprojekte –  die Kliniken müssen diese Gelder nur abrufen.

Ein Presseüberblick zum Krankenhauszukunftsgesetz (HKZG)

Quelle: Bibliomedmanager

Der Bundestag hat das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) beschlossen und damit ein Investitionsprogramm initialisiert, mit Kliniken in Notfallkapazitäten und IT investieren können. Ein Überblick.

Der Bund wird drei Milliarden Euro bereitstellen, die Länder – oder die Klinikträger – sollen insgesamt 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Gesundheitsminister Jens Spahn sagte dazu: „Wir investieren in die digitale Zukunft – weil wir gerade in der Pandemie erfahren haben, wie wichtig gut ausgerüstete und funktionierende Krankenhäuser sind. Und wir spannen unseren Schutzschirm für die Kliniken weiter aus – weil wir wissen, dass einige Krankenhäuser immer noch unter den finanziellen Folgen der Pandemie leiden.“

IT-Fonds

Beim Bundesamt für Soziale Sicherung wird ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Ab Januar 2021 werden dem KHZF durch den Bund 3 Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Die Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten. Insgesamt steht für den KHZF somit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Ab Inkrafttreten des Gesetzes bis zum Ende 2021 können die Länder Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Bis dahin nicht beantragte Bundesmittel werden bis Ende 2023 an den Bund zurückgeführt. Auch länderübergreifende Vorhaben können über den KHZF gefördert werden. Vorhaben an Hochschulkliniken können mit bis zu 10 Prozent des Fördervolumens des jeweiligen Landes gefördert werden. Das Bundesamt für Soziale Sicherung und das Bundesministerium für Gesundheit erarbeiten derzeit Formulare und konkretisierende Förderrichtlinien.

Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, etwa Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Auch erforderliches Personal kann durch den Fonds finanziert werden. Der Stand der Digitalisierung der Krankenhäuser wird zum 30. Juni 2021 und 30. Juni 2023 evaluiert.

Strukturfonds & weitere Finanzhilfen

Der bereits bestehende Krankenhausstrukturfonds wird um zwei Jahre bis 2024 verlängert. Erlösrückgänge, die Krankenhäusern in diesem Jahr gegenüber 2019 wegen der Corona-Pandemie entstanden sind, werden in Verhandlungen mit den Kostenträgern krankenhausindividuell ermittelt und ausgeglichen. Ein Konzept dafür sollen Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband bis Jahresende liefern. Für nicht anderweitig finanzierte Mehrkosten von Krankenhäusern aufgrund der Corona-Pandemie, etwa bei persönlichen Schutzausrüstungen, können für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis Ende 2021 krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden.

Corona-Prämie für die Pflege

Krankenhäusern, die während der ersten Monate der Corona-Pandemie verhältnismäßig viele mit dem Coronavirus infizierte Patienten versorgt haben, werden insgesamt 100 Millionen Euro für Prämienzahlungen an die Pflegekräfte zur Verfügung gestellt. Dabei treffen die Krankenhäuser selbst die Entscheidung über die begünstigten Beschäftigten und über die individuelle Prämienhöhe, die bis zu 1.000 Euro betragen kann.

Das KHZG bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Oktober dieses Jahres in Kraft treten.

Quelle: Health&Care Management 

Milliardenspritze für Krankenhäuser – Bis zu 1.000 Euro Corona-Prämie

Bessere Ausstattung, mehr Digitalisierung – Deutschlands Kliniken sollen mit Milliardenhilfen moderner werden. Finanzielle Anerkennung soll es für Pflegefachpersonen mit vielen Corona-Patienten geben.

Die knapp 2.000 Kliniken in Deutschland erhalten über die Corona-Krise hinaus eine Milliarden-Spritze für Investitionen. Der Bundestag beschloss am Freitag (18.09.2020) mit den Stimmen der Koalition und der FDP einen entsprechenden Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Der Bund stellt drei Milliarden Euro bereit.

Krankenhäuser sollen investieren, damit sie Notfallpatienten besser versorgen können. Sie sollen die Digitalisierung voranbringen und ihre IT-Sicherheit verbessern können. Die Länder sollen weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Linke und Grüne enthielten sich. Die AfD stimmte gegen den Gesetzentwurf. Eigentlich sind in Deutschland die Länder für Investitionen in die Klinik-Infrastruktur zuständig.

Der AfD-Abgeordnete Robby Schlund forderte ein komplett anderes Vergütungssystem für die Kliniken. Dass auch private, profitorientierte Krankenhausträger nun Zugriff auf Bundesmittel bekämen, kritisierte der Linken-Abgeordnete Harald Weinberg. Maria Klein-Schmeink von den Grünen bemängelte, dass nötige Strukturveränderungen nicht geplant seien. Spahn hielt dem entgegen: «2021 wird so viel in Krankenhäuser investiert, wie nie zuvor – und Sie können nicht zustimmen!»

Notfallpatienten sollen durch Investitionen in moderne Einrichtungen besser versorgt werden können. Zu den digitalen Lösungen, die verbessert werden sollen, zählen elektronische Behandlungsdokumentationen oder Patientenportale. Zur Abwicklung der Hilfen dient ein Krankenhauszukunftsfonds beim Bundesamt für Soziale Sicherung. Länder und Krankenhausträger sollen 30 Prozent der Investitionskosten schultern. Bis 31. Dezember 2021 können die Länder Förderanträge stellen.

Wenn Krankenhäuser wegen der Corona-Pandemie weniger Geld eingenommen haben, können sie Rückerstattungen verlangen. In Verhandlungen mit den Kostenträgern soll darüber entschieden werden. Für Mehrkosten etwa für Schutzausrüstungen sollen bis Ende 2021 Zuschläge vereinbart werden können.

Belohnt werden soll der Einsatz etwa von Pflegekräften, die durch die Versorgung von Corona-Infizierten besonders belastet waren: Die Kliniken mit vielen Corona-Patienten bekommen 100 Millionen Euro für Prämienzahlungen. Die Krankenhäuser sollen selbst die Entscheidung über die begünstigten Beschäftigten treffen. Die Prämienhöhe soll bis zu 1.000 Euro betragen können.