Unnötiger Formalismus raubt Krankenhaus-Beschäftigten Zeit für Patient

Ab 1. Juli dieses Jahres soll für alle Patienten aus voll- und teilstationären Behandlungen ein bundeseinheitliches Entlassungsprocedere gelten, unabhängig davon, ob sie dieses tatsächlich benötigen. Der gesetzliche Auftrag sieht vor, für die Patienten nahtlose Übergänge zwischen dem ambulanten und stationären Sektor zu schaffen. Der Rahmenvertrag geht aber weit darüber hinaus und legt ein Verfahren fest, das in hohem Maße ärztliche und andere Arbeitskraft bindet, die dringend für die eigentliche Behandlung und Betreuung und für Gespräche mit den Patienten gebraucht wird. Der Marburger Bund befürwortet ein gut organisiertes Entlassmanagement immer dann, wenn es notwendig ist, aber nicht als allenfalls symbolisch wirksame Zeitverschwendung.

Den kompletten Bericht finden Sie auf der Seite vom Marburger Bund

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