Strukturierte Qualitätsberichte nach § 137: GBA droht mit schwarzer Liste

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Kliniken, die künfitig der jährlichen Veröffentlichung von Qualitätsberichten nicht nachkommen werden bestraft. Der GBA hat ein zweistufiges Sanktionsmodell beschlossen. Ab dem Berichtsjahr 2013 müssen Krankenhäuser in ihren Qualitätsberichten Angaben darüber machen, ob sie leistungsbezogene Zielvereinbarungen mit ihren leitenden Ärzten abgeschlossen haben.

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